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Nach §147 Abs. 6 AO hat die Finanzverwaltung das Recht, Daten von
elektronischen Buchführungssystemen "digital" zu prüfen. Für den
Datenträgeraustausch ist es notwendig, dass die Daten vom
steuerpflichtigen Unternehmen in "maschinenverwertbarer Form" auf
geeigneten Datenträgern bereitgestellt werden. Um das zu erreichen,
müssen die Dateiformate standardisiert werden. Solch ein Verfahren
ist der von Audicon mit entwickelte und von der Finanzverwaltung
empfohlene Beschreibungsstandard.

Mit TransDATA können Sie beliebige Datenbestände in das vom
Finanzamt vorgegebene Format umwandeln. TransDATA ergänzt jede
Software, die steuerlich relevante Daten produziert. Durch den
TransDATA können zudem Anforderungen an die Archivierung erfüllt
werden.
Der Konverter ist ein ideales Werkzeug für sog. Adhoc-Prüfungen. Mit
ihm ist es möglich, innerhalb kürzester Zeit, die vorhandenen
steuerlich relevanten Daten in das vom Finanzamt vorgegebene Format,
XML oder CSV, umzuwandeln. Dieses XML-Format ermöglicht es, die nach
den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler
Unterlagen erforderlichen Informationen über digital gespeicherte
steuerlich relevante Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zu den
Informationen, die mit den entsprechenden Dateien übergeben werden,
gehören folgende Teilbereiche:
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